Zur Erlangung eines Beratungshilfescheins sind beim zuständigen Amtsgericht folgende Unterlagen vorzulegen:


Zuständiges Amtsgericht:

Über Ihren Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Der Rechtsantragsstelle dieses Gerichts sind die genannten Unterlagen vorzulegen.