Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Tabelle um ein Werkzeug für den Fachjuristen handelt. Konkrete Fragen können nur aufgrund der Ermittlung aller relevanten Umstände des Sachverhaltes im anwaltlichen Beratungsgespräch erörtert und beantwortet werden. Die Ermittlung der richtigen Höhe der Geldbuße im Einzelfall ist Sache des Fachmannes (oder der Fachfrau).
Trotz aller Sorgfalt können bei der Übertragung der Tabelle Fehler unterlaufen sein. Für die Angaben in den Tabellen ist daher jegliche Haftung ausgeschlossen.

Zuwiderhandlung

Geldbuße

Punkte

Fahrverbot
(Monate)

Halten

Halteverbot missachtet

10,- €

 

 

in zweiter Reihe

15,- €

 

 

bei Behinderung

20,- €

 

 

Parken

an unübersichtlichen Stellen oder in einer Kurve,wodurch ein Rettungsfahrzeug behindert wird

40,- €

1

 

Parkverbot missachtet

15,- €

 

 

- länger als eine Stunde

25,- €

 

 

in zweiter Reihe

20,- €

 

 

Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen

20,- €

 

 

in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung

40,-€

1

 

unberechtigt auf Behindertenparkplatz

35,- €

 

 

unzulässig auf Autobahn

40,- €

2

 

Höchstparkdauer überschritten

- bis 30 Minuten

5,- €

 

 

- bis 1 Stunde

10,- €

 

 

- bis 2 Stunden

15,- €

 

 

- bis 3 Stunden

20,- €

 

 

- länger als 3 Stunden

25,- €

 

 

Personensicherung

Sicherheitsgurt nicht angelegt

30,- €

 

 

Kind nicht ordnungsgemäß gesichert

30,- €

 

 

Kind ohne Sicherung befördert

40,-€

1

 

Abgasuntersuchung

Frist um mehr als 2-8 Monate überschritten

15,- €

 

 

Frist um mehr als 8 Monate überschritten

40,- €

1

 

Hauptuntersuchung

Frist um mehr als 2-4 Monate überschritten

15,- €

 

 

Frist um mehr als 4-8 Monate überschritten

25,- €

 

 

Frist um mehr als 8 Monate überschritten

40,- €

2

 

Überholen

ohne ausreichend Seitenabstand

30,- €

 

 

unter Missachtung von Verkehrszeichen

40,- €

1

 

außerorts rechts

50,- €

3

 

bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer Verkehrslage

50,- €

3

 

unter Missachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzung

75,- €

4

 

mit Gefährdung

125,- €

4

1

Tempoüberschreitung mit PKW / Kraftrad

bis 10 km/h innerorts

15,- €

 

 

bis 10 km/h außerorts

10,- €

 

 

11 - 15 km/h innerorts

25,- €

 

 

11 - 15 km/h außerorts

20-€

 

 

16 - 20 km/h innerorts

35,- €

 

 

16 - 20 km/h außerorts

30,- €

 

 

21 - 25 km/h innerorts

80,- €

1

 

21 - 25 km/h außerorts

70,- €

1

 

26 - 30 km/h innerorts

100,- €

3

(1*)

26 - 30 km/h außerorts

80

3

(1*)

31 - 40 km/h innerorts

160,- €

3

1

31 - 40 km/h außerorts

120,- €

3

(1*)

41 - 50 km/h innerorts

200,- €

4

1

41 - 50 km/h außerorts

160,- €

3

1

51 - 60 km/h innerorts

280,- €

4

2

51 - 60 km/h außerorts

240,- €

4

1

61 - 70 km/h innerorts

480,- €

4

3

61 - 70 km/h außerorts

440,- €

4

2

über 70 km/h innerorts

680,- €

4

3

über 70 km/h außerorts

600,- €

4

3

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Dichtes Auffahren

bei bis zu 80 km/h

25,- €

 

 

bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als:

- ein Viertel des Tachowerts

35,- €

 

 

- 5/10 des halben Tachowerts

75- €

1

 

- 4/10 des halben Tachowerts

100,- €

2

 

- 3/10 des halben Tachowerts

160,- €

3

(1**)

- 2/10 des halben Tachowerts

240,- €

4

(2**)

- 1/10 des halben Tachowerts

320,- €

4

(3**)

** bei mehr als 100 km/h

bei mehr als 130 km/h betrug Abstand weniger als:

- 5/10 des halben Tachowerts

100,- €

2

 

- 4/10 des halben Tachowerts

180,- €

3

 

- 3/10 des halben Tachowerts

240,- €

4

1

- 2/10 des halben Tachowerts

320,- €

4

2

- 1/10 des halben Tachowerts

400,- €

4

3

Stopp-Zeichen

nicht befolgt

10,- €

 

 

- mit Gefährdung

50- €

3

 

Vorfahrtsverstoß

- mit Behinderung

25,- €

 

 

- mit Gefährdung

50,- €

3

 

Rote Ampel

bei Rot über die Ampel gefahren

90,- €

3

 

Rotphase länger als 1 Sekunde

200,- €

4

1

- mit Gefährdung

320,- €

4

1

- mit Sachbeschädigung

360,- €

4

1

Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

Querverkehr gefährdet

60,- €

3

 

vor Abbiegen nicht angehalten

70,- €

3

 

Autobahn / Kraftfahrstraße

gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung

80,- €

1

 

Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt

75,- €

2

 

gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren

- in Ein- und Ausfahrt

75,- €

4

 

- auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen

130,- €

4

 

- auf der durchgehenden Fahrbahn

200,- €

4

1

Alkohol / Drogen1):

Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr

500,- €

4

1

Mobil- und Handytelefon verbotswidrig benutzt

40,- €

1

 

Illegale Rennen

400,- €

4

1

1) Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis).

Stand: 01.01.2009

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