Juristisches Publizieren im WWW

- Vorteile und Fallstricke -

 


Gliederung:

Vorwort

1. Unterschiede zwischen WWW und klassischen Medien

2. Hyper Text Markup Language (HTML)
2.1 Was ist Hypertext?
2.2 Verweise ("Hyperlinks")
2.3 HTML als Auszeichnungssprache (Markup Language)
2.4 HTML als Klartextformat
2.5 Aktuelle HTML-Versionen

3. Ist HTML schwierig zu erlernen?

4. Valider Code

5. Freiheit, die ich meine
5.1 Schriftart und -größe
5.2 Skalierbarkeit
5.3 Entbehrliches Gefährliches

6. Verweise ermöglichen
6.1 Genaue Links durch "name-Anker" ermöglichen
6.2 Keine FRAMEs

7. Pflege der Publikation

8. Publizieren - honoris causa?

9. "fair use"

Letzte Änderung: 03.01.2009


Vorwort

Das WWW ist ein preiswertes Medium mit hohem, weiter steigendem Verbreitungsgrad. Immer mehr juristische Texte und Dokumente werden deshalb im WWW veröffentlicht (Teilweise ausschließlich dort, teilweise zusätzlich). Dabei werden die zu publizierenden Informationen oft nur ungenügend für dieses Medium aufbereitet.

Nirgends kann der Jurist mit seiner Vorstellung von Maß und Regel, von Sinngerechtigkeit und Zweckmäßigkeit derart beispielhaft handeln wie im Internet. Was als militärisches Unternehmen begann, zeitweise anarchisches Vergnügen war, ist in weiten Teilen, vor allem auch im WWW zur geistlosen Beliebigkeit, gepaart mit Ignoranz verkommen.

Purer Eigennutz angeblicher Experten und schlecht konstruierte Webdesign-Programme gaukeln eine Kompliziertheit vor, deren hochqualifizierte Beherrschung teuren Fachleuten vorbehalten sein soll. Zum Publizieren im WWW ist solides Handwerk in der Tat notwendig, aber auch hinreichend. Das ist mit angemessenem Aufwand erlernbar. Für das juristische Publizieren im WWW reicht der "Gesellenbrief" aus, Meisterschaft ist zwar nützlich, aber nicht nötig.

Im folgenden soll dargelegt werden, dass das WWW bei Beachtung einiger grundlegender Regeln ein adäquates Publikationsmedium für Juristen ist.

Eine allgemeine Einführung zum Publizieren von WWW-Seiten gibt Stefan Münz.

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1. Unterschiede zwischen WWW und klassischen Medien

Das WWW ist ein Medium mit eigenen technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Es unterscheidet sich wesentlich von Printmedien. Das WWW ist kein Buch und keine Zeitschrift! Diese unterschiedlichen Regeln zu ignorieren, führt meistens dazu, dass die Publikation in einer Weise im WWW veröffentlicht wird, die den Möglichkeiten und Anforderungen des Mediums WWW nicht gerecht wird. Der Misserfolg der Publikation ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert.

Beispiel: Die Publikation eines Textes mit juristischem Inhalt im WWW als pdf-Datei ist nicht medienadäquat. Eine derartige Vorgehensweise überträgt die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Mediums "Papier" auf das Medium "WWW", das grundlegend andersartig ist. Im Folgenden werden daher einige Grundsätze und Anregungen unterbreitet, die bei einer Publikation in (X)HTML beachtenswert erscheinen.

Die heute aktiven Juristen haben das Publizieren ihrer Werke in Druckerzeugnissen "von der Pike auf" gelernt. Wie ein Aufsatz oder ein Buch, eine Urteilsanmerkung oder eine Buchbesprechung sach- und fachgerecht abzufassen ist, ist ihnen von den ersten Studientagen an vermittelt worden, wobei sie sich an zahlreichen musterhaften Beispielen orientieren konnten. Die Welt der Computer-Netze, die von Informatikern und Naturwissenschaftlern geschaffen wurde, ist manchen von ihnen jedoch weniger vertraut, weshalb mit der Erörterung einiger fundamentaler Fragen zu beginnen ist.

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2. Hyper Text Markup Language (HTML)

(X)HTML ist die "Sprache", in der Dokumente im WWW, so wie auch dieses, erstellt (codiert) werden. Einen kleinen Einblick erhalten Sie, wenn Sie sich in Ihrem Browser den "Quelltext" dieser Seite anzeigen lassen.

Eine ausgezeichnete Einführung in diese "lingua franca" des WWW finden Sie bei dem Werk "SELFHTML" des Autors Stefan Münz. Für jeden, der 8X)HTML schreibt, ist sie fast unentbehrlich. Die folgenden Erläuterungen zur Philosophie dieser Sprache beruhen wesentlich auf der Publikation von Stefan Münz. Ich habe SELFHTML viele Tips und Ideen zu verdanken.

HTML bedeutet HyperText Markup Language.

HTML war ursprünglich eine Sprache für den Austausch wissenschaftlicher und anderer technischer Dokumente, die auch von Benutzern eingesetzt werden konnte, die keine Dokumentspezialisten waren. HTML stellt eine kleine Menge strukturbildender und semantischer Auszeichnungs-Tags bereit, die für die Auslegung relativ einfacher Dokumente geeignet sind. Um die Dokumentstruktur zu vereinfachen, unterstützt HTML außerdem Hypertext. Multimedia-Fähigkeiten wurden später hinzugefügt. Innerhalb bemerkenswert kurzer Zeit wurde HTML allgemein beliebt und wuchs schnell über seinen ursprünglichen Zweck hinaus.

Im Zuge der Etablierung von XML wurde HTML in Gestalt von XHTML neu definiert. So existiert heute neben dem SGML-basierten, klassischen HTML das XML-basierte XHTML. Letzteres ist zwar auch "nur" HTML, aber aufgrund XML-bedingter Gegebenheiten gibt es einige Unterschiede zu HTML. Diese Seite ist in XHTML 1.0 Transitional geschrieben.

Zunächst wird nun erläutert, was "Hypertext" ist. Danach wird die Bedeutung der "Hyperlinks" erklärt. Sodann wird erläutert, was eine "Markup Language" (Auszeichnungssprache) ist, und HTML als "Klartextformat" beschrieben.

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2.1 Was ist Hypertext?

Text wird "der Reihe nach" geschrieben und gelesen. Diese Linearität liegt jedoch nicht in der Natur des Mediums "Text", sondern an der Natur der bisher üblichen Text-Präsentationsmedien. Ob als Blatt, Rolle oder als Kodex: Text wird in den Printmedien regelmäßig wie selbstverständlich als Zeichenfolge mit einem Anfang und einem Ende ("linear") aufgereiht.

Hypertext ist ein nicht-lineare Form zur Präsentation von Texten. An die Stelle der Zeichenfolge treten vernetzte Einheiten von Text, zwischen denen der Leser beliebig hin- und herspringen kann. Durch die Unterstützung der EDV schwindet die Abhängigkeit vom rein linearen Medium.

Stark strukturierte Bücher enthalten im Prinzip alles, was Hypertexte auch enthalten: hierarchische Strukturen (Kapitel und Unterkapitel), verbindende Elemente (Querverweise), sowie unterschiedliche Informationszugänge (Inhaltsverzeichnisse, Stichwortverzeichnisse). Das beste Beispiel eines Hypertextes für den Juristen ist der Palandt. Wohl kaum einer, der diesen Kommentar täglich nutzt, hat ihn jemals linear von Anfang bis Ende gelesen.

Man es auch so ausdrücken: Hypertext liest man nicht (linear), sondern man "navigiert" darin.

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2.2 Verweise ("Hyperlinks")

Eine der wichtigsten Eigenschaften von HTML ist die Möglichkeit, Verweise zu definieren. Verweise (Hyperlinks) können zu anderen Stellen in der eigenen Publikation führen, aber auch zu beliebigen anderen Adressen im World Wide Web und sogar zu Datenquellen im Internet, die nicht Teil des WWW sind.

Durch diese einfache Grundeigenschaft wird das Bewegen zwischen räumlich weit entfernten Rechnern auf einen Mausklick oder Tastendruck reduziert. In den eigenen HTML-Dateien kann man Verweise notieren und dadurch inhaltliche Verknüpfungen zwischen den eigenen Inhalten und denen anderer Autoren herstellen. Auf dieser Grundidee beruht letztlich das gesamte World Wide Web, und dieser Grundidee verdankt es seinen Namen: "Web" (Netz).

Ein Verweis besteht aus zwei Teilen:

  1. der Erwähnung des anderen Inhalts - sie ist im Verweistext formuliert, und
  2. einer Information über den Fundort des anderen Inhalts im WWW (in Form der "URI"), das Verweisziel.

Das gilt sowohl für Verweise innerhalb des eigenen Angebots als auch für Verweise zu fremden Angeboten. Verweise haben immer den gleichen Aufbau.

In Bezug auf fremde Inhalte ist ein Verweis nichts anderes, als wenn ein fremder Inhalt vom Typ "Buch" erwähnt wird, und dabei die Informationen über Autor, Titel, Erscheinungjahr und -ort, Kapitel, Seite oder Randnummer hinzugefügt werden.
Funktionsweise von Links bei SELFHTML von Stefan Münz

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2.3 HTML als Auszeichnungssprache (Markup Language)

HTML ist eine so genannte Auszeichnungssprache (Markup Language). Sie hat die Aufgabe, die logischen Bestandteile eines textorientierten Dokuments zu beschreiben. Als Auszeichnungssprache bietet HTML daher die Möglichkeit an, typische Elemente eines textorientierten Dokuments, wie Überschriften, Textabsätze, Listen, Tabellen oder Grafikreferenzen, als solche auszuzeichnen.

Das Auszeichnungsschema von HTML geht von einer hierarchischen Gliederung des Inhaltes aus. HTML zeichnet Inhalte von Dokumenten aus. Sonst nichts. Dokumente haben globale Eigenschaften wie zum Beispiel Kopfdaten. Der eigentliche Inhalt besteht aus Elementen, zum Beispiel einer Überschrift 1. Ordnung, Textabsätzen, Tabellen und Grafiken. Einige dieser Elemente haben wiederum Unterelemente. So enthält ein Textabsatz zum Beispiel eine als betont oder fett markierte Textstelle, eine Aufzählungsliste besteht aus einzelnen Listenpunkten, und eine Tabelle gliedert sich in einzelne Tabellenzellen.

Browser, die HTML-Dateien am Bildschirm anzeigen, lesen die Auszeichnungsmarkierungen und stellen die Elemente dann in optisch hoffentlich gut erkennbarer Form auf dem Bildschirm dar. Dabei ist die Bildschirmdarstellung aber nicht die einzige denkbare Ausgabeform. HTML kann beispielsweise genauso gut mit Hilfe synthetisch erzeugter Stimmen auf Audio-Systemen oder in Braillezeilen ausgegeben werden.

HTML ist also keine Programmiersprache, die dem Computer eindeutige Befehle gibt, die von diesem stets auf gleiche Weise ausgeführt werden. Eine HTML-Datei kann auf verschiedenen Browsern oder Systemplattformen durchaus unterschiedlich dargestellt werden. Am deutlichsten ist der Unterschied zwischen der Darstellung von Textbrowsern und grafischen Browsern. Dies ist ein Umstand, den ein HTML-Autor zu beachten hat. Sogenannte Webdesigner verkennen häufig diesen Charakter von HTML und meinen ihre Seiten für eine bestimmte Hardwarekonfiguration und/oder eine bestimmte Browserversion optimieren zu müssen, wobei sie bezeichnenderweise meist für den Browser optimieren, der bekanntermaßen fehlerhaften Code am meisten toleriert.

Für jeden Browser geeignet Es existiert mittlerweile eine Gegenbewegung für ein plattform- und browserunabhängiges World Wide Web. Der "Best Viewed With any Browser"-Button soll bekräftigen, dass WWW-Seiten mit jedem wie auch immer gearteten Browser darstellbar sind, ohne etwas von ihrer Funktion zu verlieren. Seine Verwendung und die Beachtung der dazugehörigen Philosophie wird empfohlen.

HTML ist keine Sprache, die das Aussehen einer Webseite auf dem Bildschirm des Nutzers programmieren soll. Vielmehr beschreibt sie die Eigenschaften, vor allem die Struktur von Dokumenten. Sie beschreibt somit nicht etwas Materielles (Aussehen), sondern etwas Geistiges. Daher ist sie zur "Auszeichnung" juristischer Texte bestens geeignet.

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2.4 HTML als Klartextformat

HTML ist ein so genanntes Klartext-Format. HTML-Dateien können Sie mit jedem beliebigen Texteditor bearbeiten, der Daten als reine Textdateien abspeichern kann. Es gibt also keine bestimmte Software, die man zum Erstellen von HTML-Dateien benötigt. Zwar gibt es längst mächtige Programme, die auf das Editieren von HTML spezialisiert sind, doch das ändert nichts an der entscheidenden Eigenschaft: HTML ist nicht an irgendein bestimmtes kommerzielles Software-Produkt gebunden.

Für den Anfänger empfiehlt es sich, HTML mit einem möglichst einfachen Texteditor zu schreiben und sich das Ergebnis von verschiedenen Browsern anzeigen zu lassen. Setzt man zum Schreiben von HTML Hilfsprogramme an, so ist darauf zu achten, dass man die Kontrolle über den Quellcode (Klartext) behält. Viele kommerzielle Software-Produkte gebären wahre "Monster"-Dateien, die zahlreiche unerwünschte Eigenschaften haben, und praktisch unwartbar sind. Einen Editor, der die hier dargelegten Anregungen und Empfehlungen "automatisch" umsetzt, gibt es leider bislang nicht. Sogar die Besten dieser WYSIWYG-Programme (What You See Is What You GET) liefern nur dann guten, validen, universell verwendbaren Code, wenn Ihr Bediener weiss, was er tut. Die Einarbeitung in HTML ist also, unabhängig von der Arbeitsmethode, in jedem Fall sinnvoll.

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3. Ist HTML schwierig zu erlernen?

Nein. Eindeutig und uneingeschränkt: Nein. Die Grundbegriffe von HTML sind in ein bis zwei Abenden erlernbar. Alles weitere lässt sich problemlos anlesen.

HTML ist eine Sprache, die dazu ausgelegt ist, dass sie jeder leicht erlernen kann. Jeder, der im WWW publizieren will, braucht sie und sollte sie kennen. Vom Tim Berners-Lee entwickelt, wurde HTML im Zuge des Web-Booms zum erfolgreichsten und verbreitetsten Dateiformat der Welt. Dazu hat wesentlich beigetragen, dass es so einfach ist. (s.o.).

Zwar haben viele namhafte WWW-Seiten bis heute kein fehlerfreies und standard-konformes HTML auf ihren WWW-Seiten realisiert. Das liegt niemals an der Komplexität von HTML, sondern nur an der Gestaltungswut sogenannter "Webdesigner", die HTML für Zwecke missbrauchen, für die es selten geeignet, aber niemals bestimmt ist.

HTML reicht für die Mehrzahl der Inhalte, die heute im WWW angeboten werden, vollkommen aus. Dies gilt vorallem auch für eine juristische Publikation. Denn HTML ist eine Sprache zur Strukturierung von Texten, wobei zusätzlich die Möglichkeit besteht, Grafiken und multimediale Inhalte einzubinden und in das Dokument zu integrieren.

Mit HTML können Sie also Überschriften, Textabsätze, Listen und Tabellen erzeugen. Sie können anklickbare Verweise auf beliebige andere WWW-Seiten oder Datenquellen anderer Medien im Internet erzeugen. Auch nicht-textuelle Inhalte wie Sound-Dateien oder Video-Dateien können Sie referenzieren.

Ein weiterer beachtlicher Vorteil von HTML ist, dass Sie es "stückweise" aneignen können. "TAG für TAG" erlernen Sie die Syntax dieser Sprache, so dass Sie bereits nach wenigen Stunden in der Lage sind, brauchbare, veröffentlichungsreife Seiten zu schreiben. Bei minimaler Übung ist Jeder in der Lage, fehlerfreien, gültigen HTML-Code zu schreiben. Dazu reicht ein simpler Texteditor. Teure, kompliziertes Spezialprogramme sind dafür nicht zwingend notwendig. Die Erfahrung zeigt: Es kommt auf einen Versuch an. Die Freude daran ist vorprogrammiert.

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4. Valider Code

 [validator.w3.org] Von einem Juristen wird erwartet, dass er die einschlägigen Regeln kennt und anwenden kann. Im WWW kann er dies auch beweisen. Er kann die WWW-Seiten seiner Publikation von den Prüfprogrammen des W3C online auf Regelgerechtigkeit (Validität) prüfen lassen.

 [validator.w3.org] Dies sollte er auch tun, denn oft genug treten dadurch kleinere oder größere Fehler, meistens Tippfehler, zutage. Nobody is perfect!

Valider Code bietet zugleich die beste Gewähr dafür, dass Web-Seiten mit jedem wie auch immer gearteten Ausgabegerät darstellbar sind, ohne etwas von ihrer Funktion zu verlieren.

Die Validierung durch das W3C setzt allerdings eine korrekte Doctype-Deklaration voraus, denn andernfalls "weiß" das Programm nicht, nach welchem Regelwerk es prüfen soll. Gammelcode erkennt man sofort an der fehlenden oder evident falschen Doctype-Deklaration.

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5. Freiheit, die ich meine

Der demokratische Jurist ist der berufene Verteidiger der Freiheit. Dies sollte er auch im WWW demonstrieren. Er sollte die Freiheit des Nutzers (Lesers) nicht unnötig einschränken. Das WWW eröffnet Möglichkeiten, die der Autor nutzen, und nicht einschränken sollte.

5.1 Schriftart und Schriftgröße

Diejenigen, die eine serifenlose Schrift (z.B. Arial) von einer Schrift mit Serifen (z.B. Times) unterscheiden können, streiten sich mit großem Eifer über die Frage, welche Schriftart für die Ausgabe von Texten auf Bildschirmen geeigneter ist. Der kluge Jurist aber entscheidet keine Frage, die er nicht entscheiden muß.

Bei einem Druckwerk muß die Schriftart vorgeben werden; jeder Buchstabe und jedes Zeichen ist in irgendeiner Schriftart gesetzt, die teilweise von Meistern ihres Faches für die unterschiedlichsten Zwecke entworfen worden sind.

Gleiches gilt für die Schriftgröße. Der eine Nutzer möchte eine etwas größere Schrift, um eventuell seine Sehschwäche zu kompensieren. Der andere eine etwas kleinere Schrift, um mehr Text übersehen zu können.

Im WWW kann aber die Auswahl der Schriftart und Schriftgröße getrost dem Nutzer überlassen werden, der in seinem Browser die ihm genehme Schriftart und Schriftgröße einstellen kann. Ihm diesbezüglich Vorschriften oder auch nur Vorgaben machen zu wollen, wäre eine unnötige Bevormundung. Das "font"-TAG, oder die Angabe pixelgenauer Schriftgrößen ist daher tabu.

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5.2 Skalierbarkeit

Ein plattformunabhängiges World Wide Web hat zur Voraussetzung, dass WWW-Seiten nicht nur auf einem 19-Zoll-Bildschirm einigermaßen gut aussehen. Manche Nutzer haben nur einen 15-Zoll-Bildschirm oder einen Laptop mit TFT-Display (die Bildschirme sogenannter "Netbooks" sind teilweise kleiner als 10 Zoll); andere schauen sich das WWW nur in einem mehr oder minder großen Fenster an. Bei Vorträgen werden WWW-Seiten auch gerne mit einem Beamer auf eine Wand geworfen. Das Ausgabegerät hieße hier "Beamer auf Rauhfaser".

Dem ist bei der Gestaltung von WWW-Seiten Rechnung zu tragen. Sie hat in sinnvollen Grenzen sowohl auf kleinen, als auch auf großen Bildschirmen mit kleiner oder großer Schrift passabel auszusehen, ohne etwas von ihrer Funktion zu verlieren. Auch die Freunde des Textbrowsers sollten keinen Informationsverlust erleiden.

Was "Webdesigner" als Nachteil empfinden, die Fähigkeit zur Skalierung, ist ein Vorteil von HTML-Dokumenten. HTML-Browser sind selbstständig in der Lage, den Inhalt eines Dokumentes dem Anzeigemedium angepasst darzustellen. Ist das der Bildschirm eines grafischen Betriebssystems, wird der Zeilenumbruch an die Fenstergrösse angepasst, alle Seitenelemente werden so angeordnet, dass sie möglichst gut auf die Anzeigefläche passen.
Erläuterung zur Skalierung von Michael Nahrath

Der im WWW Publizierende kann sich nie sicher sein, welche Browserfenster-Grösse seine Leser bevorzugen, welche Schriften in ihrem System vorhanden sind und welche Schriftgrösse sie eingestellt haben. Diese nutzerseitigen Gegebenheiten kann er weitgehend vernachlässigen, denn HTML beschreibt nicht das Aussehen einer Seite, sondern den Inhalt und die Struktur der Information (s.o. unter 2.3). Um den Rest hat sich der Browser zu kümmern.
Erläuterung zur Skalierung von Michael Nahrath

5.3 Entbehrliches Gefährliches

Freitheit bedeutet auch der Verzicht auf Entbehrliches.

Die Verwendung von JavaScript und Flash z.B sind bei juristischen Publikationen absolut entbehrlich. Sicherheitsbewusste Nutzer haben in ihrem Browser ohnehin die entsprechenden Funktionen deaktiviert, weil mit ihrer Zulassung ein erhebliches Sicherheitsrisiko verbunden ist, welches man niemanden grundlos aufzwingen sollte (s.a.o.).

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6. Verweise ermöglichen

Eine der wichtigsten Eigenschaften von HTML ist die Möglichkeit, Verweise zu definieren (s.o. unter 2.2.). Wer publiziert, möchte zitert werden. Im WWW geschieht dies durch Hyperlinks (s.o. unter 2.2.). Bei der Codierung der Publikation ist zu beachten, dass diese Links vom Zitierenden möglichst leicht und einfach und möglichst genau formuliert werden können.

6.1 Genaue Links durch "name-Anker" ermöglichen

Juristen pflegen als gute Übung eine möglichst genaue Zitierweise. Um ein absatzgenaues Zitieren zu ermöglichen, werden vor allem Lehrbücher und Kommentare mit Randnummern versehen.

In HTML gibt es hierzu ein technisches Äquivalent, nämlich einen "Anker"-Tag. Es wird empfohlen, vor jedem Absatz einen derartigen Tag zu setzen. Dies ermöglicht in Verbindung mit der URL, des Pfades (sofern erforderlich) und des Dateinamens ein absatzgenaues Verlinken.

Beispiel: Wollen sie auf diesen Absatz verweisen, müssen Sie folgenden Link setzen: <a href="http://WWW.rechtsanwalt-stehmann.de/publikation/internet.html#612">.

Auch für dokumentinterne Verweise können diese Anker genutzt werden.

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6.2 Keine FRAMEs

Seit 1997 ist mit der Verabschiedung von HTML 4.0 die FRAME-Technik auch offizieller Teil der HTML-"recommendations" des World Wide Web Consortiums (W3C), das dafür einen eigenen Typ von HTML-Dokumenten eingeführt hat: HTML 4.0 Frameset.

Mit FRAMEs zu arbeiten ist dennoch aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Das Erlernen des Umgangs mit ihnen kann man sich also ersparen.

 [www.subotnik.net]

Zunächst verhindern FRAMEs die Skalierbarkeit. Die Definition des FRAMESETs erfordert die Angabe von festen Teil-Fenstergrössen. Weder die Angabe in Pixeln noch in Prozent nimmt Rücksicht auf den Inhalt der anzuzeigenden Seiten. Wer mal eine Seite mit Frames auf verschiedenen Computersystemen getestet hat, kennt die Folgen: Auf dem einen sieht ein FRAME leer aus, auf dem anderen passt der Inhalt nicht in die gesetzten Grenzen, hässliche und platzverschwendende Scrollbars sind die Folge.
Informationen zu Frames von Michael Nahrath

Noch wichtiger ist jedoch, dass die Verwendung von FRAMEs das Referenzieren der betreffenden Texte durch Hyperlinks fast unmöglich macht, zumindest sehr erschwert. Einzelheiten hierzu können in anschaulicher Weise bei Michael Nahrath nachgelesen werden. Wer publiziert, möchte zitert werden; durch die Verwendung von FRAMEs vereitelt er dies.

Suchmaschinen das wichtigste Mittel der WWW-Nutzer, um sie interessierende Inhalte zu finden, und das wichtigste Mittel des Publizierenden gefunden zu werden. Die Verwendung von FRAMEs erschwert die Arbeit der Suchmaschinen und die Arbeit mit Suchmaschinen. Auch hierzu hat Michael Nahrath einiges geschrieben. Wer publiziert, möchte gelesen werden; durch die Verwendung von FRAMEs vereitelt er dies.

Fü eine Publikation juristischer Inhalte hat die Verwendung von FRAMEs also nur und zwar sehr entscheidende Nachteile.

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7. Pflege der Publikation

Der Jurist, der eine Monographie oder einen Aufsatz veröffentlicht hat, kann sich danach entspannt zurücklehnen. Die Angelegenheit ist für ihn abgeschlossen. Er kann sich neuen Aufgaben zuwenden.

Demjenigen, der im WWW publiziert, ist jedoch die dauernde "Pflege" seiner Veröffentlichung aufgegeben. Dies gilt in erster Linie nicht einmal für den rechtswissenschaftlichen Inhalt.

Je nach Art der Publikation ist eine mehr oder weniger regelmäßige "Neuauflage" zu empfehlen. Das Datum der aktuellen Veröffentlichung der Publikation sollte angegeben sein, um den Leser über den "Stand" zu unterrichten.

Ein weiterer Grund für die regelmäßige Pflege der eigenen WWW-Seiten ist die Überprüfung von externen Links. Kaum etwas ist für Leser von WWW-Seiten ärgerlicher als "tote" Links. Hyperlinks, die beim Anklicken lediglich zur Meldung führen, die gewünschte Seite sei nicht vorhanden, sind unnütz und zeitraubend. WWW-Seiten mit gut gepflegten Links sind sehr beliebt, weil sie immer den Zugang zu aktuellen Quellen ermöglichen.

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8. Publizieren - honoris causa?

Im Internet im Allgemeinen und im WWW im Speziellen gibt es keinen oder nur unvollkommenen technischen Schutz kultureller Geistesschöpfungen. Allerdings wird in jüngster Zeit verstärkt von interessierter Seite der Versuch unternommen, Angebote - auch auf dem juristischen Sektor - "kostenpflichtig" zu machen. Der damit verbundene technische und organisatorische Aufwand dürfte jedoch die Resourcen eines Autors, der ansonsten seiner juristischen Profession nachgeht, übersteigen. Während also derjenige, der in einem Printmedium publiziert, ein - wenn auch in der Regel nicht allzu üppiges - Entgelt erwarten darf, erhält der im WWW Publizierende regelmäß keinen unmittelbaren materiellen Lohn für sein Werk.

Sein kulturelles Schaffen dient somit bestenfalls der Befriedigung geistiger Bedürfnisse des (Fach-)Publikums, aber nicht der unmittelbaren Befriedigung finanzieller Interessen des Autors.

In früheren Zeiten wurden bekanntlich Geisteswerke nicht als wirtschaftlich verwertbares Verkehrsgut angesehen. Die Kulturwerke wurden zur Ehre Gottes und zum Nutzen der Welt geschaffen. Von den großen Malern, Bildhauern, Baumeister und Dichtern des Mittelalters sind oftmals nicht einmal die Namen überliefert worden. Der Schöpfer trat hinter sein Werk zurück, seine materielle Existenz war mehr oder weniger auf andere Weise gesichert.

Derzeit dienen geistige Schöpfungen auf dem EDV-Sektor regelmäßig der Profiterzielung. Das Kopieren von Werken wird mit mehr oder weniger seriösen Methoden im Interesse der Profitmaxierung untersagt und verfolgt.

Vermeindliche Sachzwänge und geschicktes Agieren haben auf dem Softwaresektor zu globalen (Fast-)Monopolen geführt. Der Schutz gegen die Vervielfältigung von Geisteswerken in Verbindung mit (Fast-)Monopolen führt einerseits zu exorbitanten Monopol-Gewinnen und andererseits zur Kriminalisierung vieler Anwender. Zusätzlich wird mit mehr oder weniger seriösen Methoden versucht, die marktbeherrschende Stellung nicht nur zu verteidigen, sondern unter Ausnutzung der gewonnenen Macht das Monopol auch auf weitere Bereiche zu erstrecken. Für das WWW sei an dieser Stelle das Stichwort "Browserkrieg" erwähnt.

Es hat jedoch schon früh eine Gegenbewegung gegeben, die mit dem Stichwort "Freie Software" markiert werden kann. Dieser Bewegung ist eigentümlich, dass oftmals in Form einer Gemeinschaftsarbeit Werke für den allgemeinen Nutzen geschaffen werden. Die auf diese Weise entstandene Software ist nach dem Willen ihrer Schöpfer eine "res extra commercia" und virtuelle Allmende.

Zunächst hatte diese Bewegung Freie Software zum Inhalt; später kamen andere Kulturgüter (Musik, Texte, Grafiken etc.) hinzu, die vor allem über das Internet verbreitet werden. Derjenige, der ein Freies Betriebssystem oder Freie Programme, beispielsweise einen Browser oder eine Freie Officesuite nutzten kann, sollte und wird wohl willens sein, auch sein geistiges Schaffen in Form einer juristischen Publikation unter einer freien Lizenz an das große schwarze Brett des WWW zu heften, um dem Fortschritt der Rechtskultur seinen Dienst zu erweisen. Ob die globale, alle Lebensbereiche umfassende Kommerzialisierung wirklich der Fortschritt der Menschheit dient, mag er sodann mit Fug und Recht bezweifeln.

Erfreulicher- und dankenswerterweise haben Juristen auch für Kulturgüter, die keine Software sind, Lizenzen entwickelt, die ein derartiges Publizieren ermöglichen und ihm einen rechtlichen Rahmen geben, der den Belangen sowohl der Nutzer, aber des Urhebers Rechnung trägt. Dies sind beispielsweise die GNU Free Documentation License und die Creative Commons-Lizenzen.

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9. "fair use"

Diese Freigiebigkeit hat eine Kehrseite, die mit dem Begriff "fair use" bezeichnet werden kann.

Das Persönlichkeitsrecht des Verfassers ist unbedingt zu achten. Schon im Altertum wehrten sich die Autoren, die ein Honorar nicht erwarten konnten, gegen jene Form geistigen Diebstahls, die als Plagiat bezeichnet wurde. Wer fremdes Schaffen als eigenes ausgibt oder fremde Werke verfälscht oder gegen den Willen des Autors (und den Lizenzbedingungen) zu kommerziellen Zwecken nutzt, verstößt hierdurch in der Regel gegen das Recht, insbesondere das Urheberrecht, vor allem aber auch gegen die Regeln des Anstandes und der guten Sitten.

Für den WWW-Autor ist hieraus abzuleiten, dass er auch bei der zulässigen Verwendung fremden Schaffens gewisse Fairness hat walten zu lassen.


Lizenz dieser Publikation

Diese Publikation wurde durch Dr. Michael Stehmann verfasst und unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (CC by-sa) veröffentlicht http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode.

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