Arbeitszeugnis - Hilfe oder Zankapfel?

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat das Arbeitszeugnis neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung zu enthalten.

Für Arbeitgeber ist die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses meist eine lästige Pflichtübung zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Für den Arbeitnehmer sind die Formulierungen im Arbeitszeugnis aber von großer Bedeutung und daher häufig Streitpunkt mit dem Arbeitgeber.

Denn der Arbeitsmarkt hat sich zum Nachteil der Arbeitnehmer entwickelt. Es herrscht eine große Konkurrenz unter den Arbeitnehmern um zu wenige offene Stellen. Das Arbeitszeugnis spielt daher oft die entscheidende Rolle, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird und die Chance erhält, sich persönlich zu präsentieren. Nur ein wirklich gutes Arbeitszeugnis öffnet die Tür zum neuen Arbeitsplatz.

Wenn man bedenkt, dass der Arbeitnehmer von einem einmal ausgestellten Arbeitszeugnis für den Rest seines Arbeitslebens begleitet wird, ist es verständlich, dass er die vom Zeugnisaussteller gewählten Formulierungen kritisch beurteilen muss.

Ein Arbeitszeugnis muss sowohl wahr als auch wohlwollend sein. Dies erfordert vom Aussteller oft eine Gradwanderung und vom Leser die Beherrschung der Kunst "zwischen den Zeilen zu lesen". Nicht alles, was recht positiv klingt, kann und darf auch so verstanden werden. Negative Aussagen können in einem Zeugnis versteckt enthalten sein. Auch Auslassungen erzeugen beim professionellen Leser negative Rückschlüsse.

In der Praxis hat sich eine "Zeugnissprache" entwickelt, die für den arbeitsrechtlichen Laien auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite oft nicht ohne weiteres entschlüsselbar ist. Gerade die in Arbeitszeugnissen verwendete oder auch versehentlich nicht berücksichtigte Zeugnissprache hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Beurteilung eines Bewerbers durch den Kundigen.

Kundige Personalverantwortliche schauen auf Aussagen, die als "Standardformulierungen" charakterisiert werden können. Ungünstig für den Arbeitnehmer kann es vor allem sein, wenn das Zeugnis so formuliert ist, dass ein unbefangener Leser sich bei bestimmten Textstellen fragt, was der Zeugnisaussteller mit dieser oder jener Formulierung wohl gemeint hat.

Vor allem die Inhaber oder Personalverantwortlichen kleiner und mittlerer Unternehmen, wissen oft nicht, wie man ein Zeugnis richtig formuliert. Hier kann der im Arbeitsrecht erfahrene Anwalt helfen und fruchtlosen Streit verhüten.

Aber auch der Arbeitnehmer braucht oft den Rat des Rechtsanwaltes, wenn er wissen will, was in seinem Zeugnis "wirklich" steht und ob er vom Arbeitgeber Nachbesserung verlangen kann.

Ich berate Sie bei Fragen zum Arbeitszeugnis gerne.

Trotz der Notwendigkeit der Verwendung sogenannter Standardformulierungen lasse ich mich beim Entwurf eines Zeugnisses davon leiten, dass ein Arbeitszeugnis so individuell wie möglich zu formulieren ist, um die Persönlichkeit und die besonderen Stärken und Leistungen des Arbeitnehmers angemessen zu empfehlen. Zum Abschied - und vor allem zum Einstand - sollte es ein "Maßanzug" sein!