Warum hier kein Vertragsmuster steht

Sie haben an dieser Stelle ein Muster eines Aufhebungsvertrages erwartet und sind jetzt vielleicht enttäuscht. Darum möchte ich Ihnen erklären, warum hier kein Vertragsmuster steht.

Einen Aufhebungsvertrag für alle Fälle kann es (leider) nicht geben, denn dazu ist die berufliche und betriebliche Wirklichkeit zu vielfältig.

In welchem Umfang die eine Seite der anderen Zugeständnisse macht, hängt nicht zuletzt von der jeweiligen Verhandlungsstärke ab. Auch die Bewertung der meist arbeitgeberischen Zugeständnisse wird entscheidend durch die individuelle Situation des Arbeitnehmers bestimmt.

Vor allem aber sind einzelne Vertragsformulierungen (leider) nur vor dem Hintergrund des gesamten Arbeitsrechts in seinen vielfältigen Ausprägungen verständlich. Das präsente Wissen über den Inhalt zahlreicher Normen ist für das richtige Verständnis eines solchen Vertragstextes zwingend erforderlich. Es ist stets zu überprüfen, was die jeweilige Formulierung vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Normenbestandes und des übrigen Vertragstextes tatsächlich aussagt und welche Folgen sie für die Vertragsparteien nach sich ziehen kann. Missverständnisse und Fehler können hierbei beiden Seiten teuer zu stehen kommen.

Auch bei der sinnvollen Verwendung sogenannter Standardformulierungen im Aufhebungsvertrag kann ein Vertragspartner daher erst aufgrund einer individuellen anwaltlichen Beratung wirklich wissen, worauf er sich gegebenenfalls einläßt.

Dabei ist meist noch die Anpassung der Standardformulierungen an die Gegebenheiten des einzelnen Falles erforderlich.

Gerade auch auf diesem Felde gilt, dass nur der individuelle Rat des Anwaltes den Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen und konfliktvermeidend rechtsgestaltend wirken kann.

Daher bedarf es hinsichtlich eines Aufhebungsvertrages individueller Beratung.

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